1 Anwendungsbereich
1.1 Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden AGB genannt) gelten gegenüber Verbrauchern gem. § 13 BGB und Unternehmen im Sinne des § 14 BGB für die Erbringung von Dienstleistungen durch Fotostudio Alexander Fischer (im Folgenden Auftragnehmer)

1.2 Mit Auftragserteilung erkennt der Kunde die Geltung dieser Geschäfts-bedingungen für die Geschäftsbeziehung zwischen den Parteien an. Die AGB gelten auch für alle nachfolgenden Aufträge des Kunden, ohne dass eine nochmalige ausdrückliche Einbeziehung dieser AGB erforderlich ist.

1.3 Sämtliche von diesen AGB abweichenden Regelungen bedürfen im Einzelfall einer gesonderten schriftlichen Vereinbarung der Parteien. Soweit der Kunde Verbraucher ist, genügt, abweichend von dem Vorstehenden, für Anzeigen oder Erklärungen die durch den Kunden gegenüber dem Auftragnehmer oder Dritten abzugeben sind, die Textform.

1.4 Abweichende AGB des Kunden haben nur Gültigkeit, soweit sie von dem Auftragnehmer ausdrücklich schriftlich anerkannt sind. Dies gilt auch, wenn durch den Auftragnehmer die AGB oder Lieferbedingungen des Kunden nicht ausdrücklich widersprochen wird oder Leistungen vorbehaltslos erbracht werden.

1.5 Es gelten die Preise zum Zeitpunkt der Buchung eines Fotoshootings oder einer anderen Dienstleistung. Sollten bestimmte Rabatt- oder Aktionsangebote beworben werden, sind diese zeitlich oder mengenmäßig begrenzt.

 

2 Vertragsschluß und Vertragsgegenstand

2.1 „Lichtbilder“ im Sinne dieser AGB sind alle vom Fotografen hergestellten Produkte, gleich in welcher technischen Form oder in welchem Medium sie erstellt wurden oder vorliegen (z.B. Ausgedruckte Bilder, Negative, Daten, digitale Bilder und Alben, Fotobücher, Videos etc.)

2.2 Grundlage der Vertragsbeziehung ist das jeweils von dem Auftragnehmer vorgelegte Angebot einschließlich zugehöriger Leistungsbeschreibungen. Das Angebot gilt, soweit darin keine abweichende Frist angegeben ist, für einen Zeit-raum von vier Wochen ab Zugang des Angebots bei dem Kunden.

2.3 Mit Annahme des Angebots akzeptiert der Kunde die darin enthaltenen Konditionen und die Geltung dieser Geschäftsbedingungen. Die Annahme kann auch per E-Mail oder fern-mündlich erfolgen.

2.4 Gegenstand der Beauftragung vom Auftragnehmer durch einen Kunden kann ein Fotoshooting und dadurch verbundene Dienstleistungen und Produkte sein.

 

3 Modalitäten der Leistungserbringung

3.1 Bei umfangreicheren Aufnahmen bzw. Produktionen wird zuvor der Ablauf zwischen den beiden Parteien grob festgelegt. Hat der Kunde bestimmte Wünsche, sind diese gegenüber dem Auftragnehmer zu äußern.

3.2 Insbesondere hat der Kunde dafür zu sorgen, dass an dem Tag des vereinbarten Fotoshootings die gewählte Lokalität/ Ort auch genutzt werden kann und dort fotografiert/ gefilmt werden darf. Der Kunde hat sich um eine entsprechende Einwilligung des Eigentümers zu kümmern, es sei denn es wurde etwas anderes schriftlich zwischen den Parteien vereinbart.

3.3 Für den Fall, dass der Auftragnehmer einen Kostenvoranschlag erstellt, ist zu beachten, dass es sich dabei um eine unverbindliche Kostenschätzung handelt, die aufgrund der Informationen und Wünsche des Kunden erstellt wurde. Erst nach Ablauf des Fotoshootings kann der tatsächlich angefallene Aufwand bestimmt und berechnet werden.

3.4 Die Aufnahmen, die dem Kunden nach der Fotoproduktion gezeigt werden, werden vom Auftragnehmer ausgesucht. Eine individuelle Vereinbarung, die von diesem Grundsatz abweicht, ist möglich.

 

4 Überlassung von Lichtbildern zur Ansicht – Reklamationsfrist
4.1
Bei sämtlichen Bildmaterial handelt es sich um urheberrechtlich geschützte Lichtbildwerke gem. § 2 Abs. 1 Ziffer 5 UrhG.

4.2 Das Bildmaterial steht im Eigentum vom Auftragnehmer. Dem Kunden ist es untersagt, das Ansichtsmaterial zu nutzen und an Dritte weiter-zugeben.

4.3 Der Kunde sucht aus den übergebenen oder digital zur Verfügung gestellten Bildern diejenigen aus, die er käuflich erwerben möchte. Der Kunde soll die Bildauswahl innerhalb von 14 Tagen nach Zugang treffen. Diese Frist gilt ebenso für eine Reklamation. Nach Ablauf dieser Frist gilt das Bildmaterial als vertrags- und ordnungsgemäß zugegangen. Der vereinbarte Kaufpreis wird dann für sämtliche Bilder fällig.

4.4 Eine Reklamation, welche die technische Umsetzung oder die künstlerische Gestaltung betrifft, ist ausgeschlossen.

4.5 Digitale Bilddaten, die nur zur Ansicht durch den Auftragnehmer zur Verfügung gestellt werden und die der Kunde nicht erwerben möchte, müssen nach Ablauf der 14-tägigen Frist (4.3) gelöscht werden bzw. der Datenträger muss vernichtet werden. Alternativ kann der Nutzungszeitraum gegen Zahlung einer entsprechenden Lizenzgebühr verlängert werden.

 

5 Übergabe von Dokumenten

5.1 Der Auftragnehmer behält sich sämtliche Rechte an den im Rahmen einer Auftragsabwicklung übergebenen Dokumenten vor.

5.2 Der Auftragnehmer ist nicht gehindert, diese Leistungen Dritten anzubieten oder für eigene Zwecke zu verwenden. Der Kunde ist nicht berechtigt, derartige Leistungen gleich in welcher Form, zu nutzen, zu bearbeiten, oder als Grundlage zur Herstellung eigenen Materials zu nutzen. Falls und soweit es nicht zu einer

Auftragserteilung kommt, ist der Kunde verpflichtet, sämtliche seitens des Auftragnehmers vorgelegte Präsentationsunterlagen unverzüglich zurückzugeben bzw. von vorhandenen Datenträgern zu löschen.

5.3 Eine unbefugte Weitergabe von Dokumenten an Dritte, deren Veröffentlichung, Verbreitung, Vervielfältigung oder sonstige Nutzung durch den Kunden oder von ihm beauftragter Dritter, verpflichtet den Kunden, unbeschadet sonstiger Ansprüche vom Auftragnehmer, zur Zahlung des für die betreffenden Unterlagen vorgesehenen Honorars.

 

6 Stornierung von durch den Kunden verbindlich gebuchten Terminen

6.1 Sobald der Kunde eine Bestätigungs-E-Mail vom Auftragnehmer erhalten hat, hält sich der Auftragnehmer diesen Termin für den Kunden frei. Er kann für diese Zeit bzw. diesen Tag daher keine weiteren Angebote annehmen.

6.2 Für diese Reservierung wird eine Reservierungsgebühr von 50% des Gesamtbetrages (Entgelte für Fotoshooting und Nutzungsgebühr) fällig. Die Rechnung über diesen Betrag erhält der Kunde im Anschluss an die Bestätigungs-E-Mail vom Auftragnehmer. Diese Reservierungsgebühr wird im Falle der Abwicklung des gesamten Auftrages angerechnet.

6.3 Die Stornierung des Fotoshootings ist bis zu 21 Tage vor dem vereinbarten Termin ohne weitere Kosten möglich. Die Reservierungsgebühr wird wie oben beschrieben einbehalten.

6.4 Bei einer Stornierung ab 20 Tage vor vereinbartem Termin werden 50 % des

vereinbarten Honorars fällig.

6.5 Bei einer Stornierung 14 Tage vor dem vereinbarten Termin wird der gesamte Betrag fällig.

6.6 Wird das Fotoshooting durch den Kunden, gleich aus welchem Grund, abgebrochen, ist das vollständige Honorar (Fotoshooting-Gebühr und Nutzungsgebühr für die erstellten Bilder) fällig. Konnten keine Bilder angefertigt werden, ist nur die Fotoshooting-Gebühr fällig.

 

7 Absage durch den Auftragnehmer – Änderungen im Fotoshooting-Ablauf

7.1 Kann der Auftragnehmer aufgrund von höherer Gewalt, Unfall und Krankheit den Auftrag nicht ausführen oder Bilder nicht zu einer zuvor angegebenen Frist liefern, verzichtet der Kunde auf Schadensersatzforderungen.

7.2 Der Auftragnehmer wird sich bemühen, einen Ersatzfotografen zu suchen. Sollte der Ersatzfotograf höhere Kosten verursachen sind diese von dem Kunden zu tragen. Für den Fall, dass der Ersatzfotograf, nach Annahme des Auftrages seinerseits absagt, haftet der Auftragnehmer nicht.

7.3 Unwesentliche Änderungen im Fotoshooting-Ablauf oder eine zumutbare Verlegung des Fotoshooting-Ortes berechtigen nicht zur Preisminderung oder zum Rücktritt vom Vertrag. Muss ein Fotoshooting abgesagt werden, erstattet der Auftragnehmer zeitnah bereits gezahlte Beträge. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen, außer in Fällen vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verhaltens von Angestellten oder sonstigen Erfüllungsgehilfen vom Auftragnehmer.

 

8 Fotoaufnahmen bei Veranstaltungen

8.1 Bei Fotoaufnahmen im Rahmen von  Veranstaltungen weist der Auftragnehmer darauf hin, dass der Kunde dafür Sorge zu tragen hat, dass die teilnehmenden Gäste darüber informiert werden, dass bei der Veranstaltung fotografiert bzw. gefilmt wird. Sollten Gäste dieses nicht wünschen, müssen sie dieses dem Veranstalter mitteilen.

8.2 Der Kunde (Veranstalter) hat den Auftragnehmer darüber zu informieren und dafür Sorge zu tragen, dass diese Personen bei Gruppenbildern etc. nicht zu sehen sind.

8.3 Unterlässt der Kunde die vorbeschriebene Information und Einwilligung nach Art. 6 Abs. 1 S.1 lit a) DSGVO seiner Gäste und/ oder dem Auftragnehmer gegenüber, stellt der Kunde damit den Auftragnehmer von sämtlichen Ansprüchen frei, die Dritte bzgl. einer Verletzung ihres Persönlicheitsrechts etc. geltend machen.

8.4 Darüber hinaus hat der Kunde vorab zu klären, ob in der jeweiligen Lokalität (Hotel, Gastraum, Kirche etc.) fotografiert bzw. gefilmt werden darf. Er hat hier das Einverständnis des Eigentümers einzuholen. Ein entsprechendes Musterformular kann dem Kunden auf Anfrage ohne eine Haftungsübernahme seitens des Auftragnehmers zur Verfügung gestellt werden.

8.5 Versäumt der Kunde diese Nachfrage und untersagt der Eigentümer bzw. ein berechtigter Dritter die Fotoaufnahmen durch den Auftragnehmer, hat der Kunde sämtliches vereinbartes Honorar zu tragen.

8.6 Während des ist es allen anderen Personen – außer dem Auftragnehmer untersagt, zu fotografieren.

 

9 Allgemeine Hinweise zu Fotoshootings

Als Kunde vom Auftragnehmer bitten wir Sie, sich folgende Hinweise genau durchzulesen und diese zu beachten:

9.1 Sie sollten spätestens 15 Min. vor dem vereinbarten Termin im Fotostudio erscheinen. Verspäteten Sie sich, wird diese Zeit von der Aufnahmedauer abgezogen. Es obliegt dem Auftragnehmer, davon im Einzelfall abzuweichen.

9.2 Der Auftragnehmer übernimmt keine Haftung für mitgebrachte Wertgegenstände.

9.3 Bitte denken Sie daran, bei einem längeren Fotoshooting genügend Verpflegung (Getränke und ein Snack) für eine Pause mitzubringen.

9.4 Newborn-Fotoshootings sollten in den ersten 12 Tagen nach der Geburt stattfinden und können grds. bis zum 3. Lebensmonat erfolgen.

9.5 Das Fotoshooting kann beim Kunden zu Hause (dann zzgl. der Berechnung von Anfahrts-kosten) oder bei uns im Studio stattfinden. Bitte seien Sie rechtzeitig vor Ort, damit Sie ihr Baby in Ruhe füttern und umziehen können.

9.6 Falls das Baby einen sehr schlechten Tag hat und immer wieder weint, brechen wir das Fotoshooting ab und vereinbaren einen neuen Termin. Dafür berechnen wir eine kleine Stornierungspauschale von 50€.

9.7 Bitte denken Sie auch an Wechselsachen für ihr Baby und für sich selber.

9.8 Während des gesamten Fotoshootings liegt die Aufsichtspflicht für das Kind/die Kinder bei den Eltern.

9.9 Der Kunde ist verpflichtet, bei auftretenden Leistungsstörungen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen mitzuwirken, evtl. Schäden zu vermeiden oder gering zu halten. Insbesondere sind etwaige Beanstandungen unverzüglich dem jeweiligen Fotografen zur Kenntnis zu bringen. Unterlässt es der Kunde schuldhaft, einen Mangel anzuzeigen, so verwirkt er damit seinen Anspruch auf Minderung der Vergütung.

9.10 Fotoaufnahmen -gerade solche im so-genannten Outdoor-Bereich- sind nie ohne ein Restrisiko. Gegen einen Unfall und Bergung ist der Kunde nur im Rahmen seiner eigenen Unfallversicherung versichert.Der Auftragnehmer übernimmt hierfür keine Haftung.

 

10 Bearbeitung der angefertigten Bilder

10.1 Alle verwertbaren Bilder des Fotoshootings werden grundoptimiert. Eine zuvor festgelegte Anzahl an Fotos wird darüber hinaus im Rahmen bestimmter Fotopakete fein bearbeitet (Hautretusche und Farblook).

10.2 Der Kunde hat nach Zusendung der Bilder bzw. nach Bereitstellung der Zugriffsmöglichkeit auf die erstellten Lichtbilder einmalig die Möglichkeit, Wünsche bzgl. einer anderen Bearbeitung zu äußern, sofern die vorgelegte Bearbeitung nicht dem gewöhnlichen Stil vom Auftragnehmer entspricht. Über den  gewöhnlichen Stil kann sich der Kunde anhand der gezeigten Bilder auf der Webseite / Facebook Seite entsprechend einen Eindruck verschaffen.

10.3 Ein Reklamationsrecht besteht bzgl. der bearbeiteten Bilder für 14 Tage. Nach Übergabe der Lichtbilder bzw. Zugriff auf die Bilddateien muss der Kunde innerhalb von 14 Tagen schriftlich (Email ist ausreichend) dem Auftragnehmer etwaige Reklamationen mitteilen. Nach Ablauf dieser Frist hat der Kunde die Bilder als ordnungsgemäß und vertragsgemäß abgenommen,  sodass die Vergütung für sämtliche Bilder fällig wird.

 

11 Gutscheine

11.1 Der Kunde kann beim Auftragnehmer Gutscheine erwerben. Mit dem Gutschein erwirbt der Käufer ein Guthaben für Dienstleistungen vom Auftragnehmer. Die Gutscheine können von jedem verwendet werden, der den Gutschein vorlegt. Eine Barauszahlung ist grundsätzlich ausgeschlossen.

11.2 Die Gültigkeit der Gutscheine ist auf 1 Jahr zeitlich nach Ausgabe begrenzt.

 

12 Nutzungsrechte und Urheberrecht

12.1 Dem Auftragnehmer steht das Urheberrecht an sämtlichen erstellten Foto und Videoaufnahmen nach dem Urheberrechtsgesetz zu.

12.2 Fotoaufnahmen werden grds. für den privaten Gebrauch des Kunden erstellt. Der Kunde erhält eine einfache, nicht übertragbare, zeitlich und räumlich unbeschränkte Lizenz die für ihn angefertigten Bilder privat zu nutzen.

12.3 Eine Vervielfältigung, Bearbeitung und Verbreitung der Fotoaufnahmen ist nicht gestattet.

12.4 Ebenso ist eine Verwendung als Profilbild in Social Media gestattet, sofern die korrekte Urheberkennzeichnung erfolgt.

12.5 Möchte der Kunde die Fotoaufnahmen kommerziell nutzen, z.B. für seine Unternehmenswebseite, zu Werbezecken, auf Flyern und in Social Media, muss dieses gesondert im Rahmen einer Lizenzvereinbarung vereinbart werden. Dort wird angegeben, für welche Zwecke die Nutzungs-rechte übertragen werden.

12.6 Der Auftragnehmer räumt dem Kunden die Nutzungsrechte an den geistigen Eigentums-rechten der vom Auftragnehmer erbrachten Leistungen ausschließlich für die konkret vereinbarte Nutzung ein. Der Umfang derartiger Rechtseinräumungen richtet sich in räumlicher, zeitlicher und sachlicher Hinsicht ausschließlich nach der vertraglichen Vereinbarung und dem Vertragszweck. § 31 Abs. 5 UrhG findet auch auf sämtliche nicht urheberrechtlich geschützte Leistungen entsprechende Anwendung. Eine Übertragung von Rechten erfolgt nur, soweit dies ausdrücklich schriftlich vereinbart ist. Der Kunde erwirbt die vertraglich vereinbarten Rechte erst mit vollständiger Zahlung sämtlicher Forderungen aus dem Auftrag.

12.7 Wünscht der Kunde nach Abschluss des Auftrages ein erweitertes Nutzungsrecht oder die Original-Dateien von den Lichtbildern zur weiteren Bearbeitung, ist der Auftragnehmer zu informieren bzw. die Datei anzufragen. Für die Erweiterung fallen Nutzungsgebühren an, die je nach Umfang des Nutzungsrechtes zu berechnen sind. Bei der Bereitstellung einer Original-Datei kann die doppelte Vergütung des vorherigen Auftrages als Vergütung erhoben werden.

12.8 Beim Auftragnehmer verbleibt das Eigentum an den Negativen, den Rohdateien der Bilder, sowie digitalen Datenträgern, die für die Durchführung des Kundenauftrages erstellt worden sind.

12.9 Auf Anfrage durch den Auftragnehmer ist der Kunde verpflichtet, dem Auftragnehmer Auskunft über den Umfang der Nutzung der Leistungen zu erteilen.

12.10 Bei Veröffentlichungen wird der Kunde den Auftragnehmer wie folgt als Urheber benennen: Fotostudio Alexander Fischer – www.babyfotograf-esslingen.de, die Urhebernennung hat unmittelbar am Bild zu erfolgen. Die Urheberbenennung hat im Impressum zu erfolgen. Eine Veröffentlichung in den Sozialen Medien ist ausschließlich zu privaten Zwecken gestattet. Abweichungen von diesem Grundsatz sind gesondert zwischen den Parteien zu vereinbaren und zudem kostenpflichtig.

12.11 Die Übertragung der dem Kunden eingeräumten Rechte an Dritte oder eine Nutzung für andere als die vertraglich vereinbarten Zwecke bedarf im Einzelfall der gesonderten schriftlichen Zustimmung durch den Auftragnehmer.

 

13 Kundenbilder, die nicht vom Auftragnehmer erstellt wurden und deren Bearbeitung bzw. Weiterverarbeitung

13.1 Übergibt oder sendet der Kunde eigene Bilder zur Weiterbearbeitung oder Produktherstellung zu, hat der Auftragnehmer ein Urheberrecht am erstellten Produkt, das Urheberrecht am Bild liegt beim Kunden.

13.2 Der Kunde erklärt, bei Übersendung der Bilder der Urheber der Bilder zu sein. Sollten Sie dies nicht sein, haften Sie uns gegenüber, dass Sie die Bilder uneingeschränkt im Rahmen der obigen Nutzungsrechte nutzen dürfen. Insoweit stellen Sie den Auftragnehmer von jeglichen Ansprüchen Dritter frei.

13.3 Der Auftragnehmer ist berechtigt, die vom Kunden zur Bearbeitung

übersandten oder übermittelten Bilddateien dahingehend zu überprüfen, ob sie gegen die Unternehmensrichtlinien vom Auftragnehmer verstoßen. In diesem Fall ist der Auftragnehmer berechtigt, die Bilder zu vernichten und den Auftrag nicht auszuführen. Eine Prüfpflicht hinsichtlich der Einhaltung gesetzlicher Bestimmungen oder sonstiger Vorschriften durch den Auftragnehmer besteht nicht.

13.4 Eine Haftung vom Auftragnehmer für die seitens des Kunden zur

Verfügung gestellten Bilder/Videos ist ausgeschlossen. Der Kunde stellt

Den Auftragnehmer von jeglicher Haftung, einschließlich der Kosten notwendiger Rechtsverteidigung gegenüber Dritten, für derartige Inhalte frei.

13.5 Sind Leistungen vom Auftragnehmer teilweise oder insgesamt aufgrund

der seitens des Kunden beigebrachten Bilder nicht verwertbar, bleibt der Anspruch vom Auftragnehmer auf Vergütung unberührt.

 

14 Mitwirkungspflichten, Fristen, höhere Gewalt

14.1 Für den Auftragnehmer vorgesehene Liefertermine und Fristen bzgl. Der Übergabe der Bilder sind stets freibleibend und nur dann verbindlich, wenn sie ausdrücklich im Einzelfall schriftlich (E-Mail ist ausreichend) als Fixtermin vereinbart sind.Der Auftragnehmer bemüht sich, die Bilder innerhalb von 4 Wochen zur Verfügung zu stellen.

14.2 Die Einhaltung eines Termins oder einer als verbindlich vereinbarten Frist durch den Auftragnehmer setzt voraus, dass der Auftragnehmer sämtliche, vom Kunden zu beschaffende Informationen, Freigaben oder sonstige Beiträge, einschließlich fälliger Abschlagszahlungen, rechtzeitig erhalten hat. Ist dies nicht der Fall oder beruht die Nichteinhaltung einer Frist auf Umständen, die seitens des Auftragnehmers nicht zu vertreten sind, so verlängert sich die Frist mindestens für den Zeitraum, in dem diese Umstände bestanden.

14.3 Höhere Gewalt, unabwendbare Umstände oder andere unvorhersehbare, schwerwiegende und unverschuldete Ereignisse, welche die Erbringung der Leistung wesentlich erschweren oder zeitweilig unmöglich machen, berechtigen die jeweilige Partei, die Erfüllung der Leistung um die Dauer der Behinderung und eine angemessene Anlaufzeit hinauszuschieben.

 

15 Vergütungsmodalitäten

15.1 Die Abrechnung erfolgt auf Grundlage der im jeweiligen Angebot vom Auftragnehmer genannten Honorare. Die vereinbarten Preise verstehen sich

jeweils inklusive der gesetzlichen Umsatzsteuer.

15.2 Falls kein Honorar vereinbart wurde, gelten die Honorare der jeweils aktuellen Bildhonorarübersicht der Mittelstandsgemeinschaft Foto- Marketing (MFM). Diese Preise verstehen sich zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer.

15.3 Weitere Kosten, wie Reisekosten, Übernachtungskosten, Spesenentgelt,

Material- und Laborkosten sind nicht in dem Honorar enthalten und müssen durch den Kunden zusätzlich getragen werden.

15.4 Der Kunde ist nicht berechtigt, gegenüber Zahlungsansprüchen vom Auftragnehmer ein Zurückbehaltungsrecht geltend zu machen oder aufzurechnen; es sei denn, es handelt sich um unstreitige oder titulierte Gegenforderungen des Kunden.

15.5 Soweit der Kunde Leistungen vom Auftragnehmer in größerem Umfang

als zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses vorgesehen nutzt, so dass die  vereinbarte Vergütung in auffälligem Missverhältnis zu den Erträgen und Vorteilen aus der Nutzung der Leistungen steht, ist der Kunde auf Verlangen verpflichtet, in eine Änderung des Vertrages einzuwilligen, die eine nach den Umständen angemessene Vergütung vom Auftragnehmer gewährt.

 

16 Rechnungsstellung, Eigentumsvorbehalt

16.1 Der Auftragnehmer ist berechtigt, nach Auftragserteilung eine Abschlagszahlung über 50% der vereinbarten oder zu erwartenden Vergütung in Rechnung zu stellen. Im Übrigen ist der Auftragnehmer berechtigt, dem Kunden Abschlagszahlungen über bereits erbrachte Teilleistungen in Rechnung zu stellen.

16.2 Die Rechnungsstellung durch den Auftragnehmer erfolgt nach Erbringung einer Teil- bzw. Gesamtleistung.

16.3 Bis zur vollständigen Bezahlung des Auftrages behält sich der Auftragnehmer sämtliche Eigentumsrechte und Nutzungsrechte an den Arbeitsergebnissen, dem Kunden bereits ausgehändigter Produkten oder sonstiger Leistungen vor.

16.4 Der Betrag wird an dem Tag der Fotoaufnahme fällig und ist in

Bar/EC-Karte mit zu dem vereinbarten Termin zu bringen. Spätere Fotobestellungen etc. können per Paypal oder Überweisung an den Auftragnehmer gezahlt werden.

 

17 Übertragung des Vertrags

Der Auftragnehmer ist berechtigt, zur Erbringung der vereinbarten Leistungen oder Teilen hiervon im eigenen Namen Subunternehmer hinzuzuziehen, ohne dass es hierzu einer gesonderten Zustimmung des Kunden bedarf. Die Haftung des Auftragnehmers für die Leistungen bleibt unberührt.

 

18 Vertraulichkeit

Die Vertragspartner werden über alle als vertraulich zu behandelnden Informationen, die ihnen im Rahmen des Vertragsverhältnisses zur Kenntnis gelangen, Stillschweigen bewahren und diese nur im vorher schriftlich hergestellten Einvernehmen mit der jeweils anderen Partei Dritten gegenüber verwenden.

 

19 Haftung vom Auftragnehmer und Verjährung

19.1 Der Auftragnehmer haftet dem Kunden, außer in Fällen der Verletzung des Körpers, des Lebens oder der Gesundheit und bei Verletzung von

Hauptleistungspflichten, auf Schadensersatz nur bei Vorsatz oder grober

Fahrlässigkeit.

19.2 Im Übrigen ist die Haftung vom Auftragnehmer auf vertragstypische und vorhersehbare Schäden begrenzt. Eine Erstattung des vorhersehbaren,

typischerweise entstehenden Schadens ist zudem auf höchstens den 5 – fachen Betrag des Auftrages begrenzt. Die Haftung für mittelbare Schäden wird ausgeschlossen.

19.3 Jeder Fotograf hat seinen eigenen künstlerischen Stil. Auf der Webseite sowie auf der Facebook-Seite, dem Instagram-Profil etc. vom Auftragnehmer und im Vorgespräch kann sich der Kunde davon ein Bild machen und vorab eigene Wünsche äußern. Die künstlerische und technische Gestaltung obliegt alleine dem Auftragnehmer. Ist der Kunde im Nachgang mit der technischen und / oder künstlerischen Gestaltung nicht einverstanden, ist darin kein Sachmangel i.S.d. § 434 BGB bzw. § 633 BGB begründet.

19.4 Der Auftragnehmer haftet nicht für die Verletzung von Rechten abgebildeter Personen oder Sachen – es sei denn es liegt ein entsprechender schriftlicher Property Release vor.

19.5 Der Auftragnehmer haftet nicht für Schadensersatzansprüche Dritter gegen den Kunden, die durch den Zusammenhang von durch den Auftrag- nehmer erstellten Bilder und Text entstehen. Die Darstellung von Bildern in einem bestimmten Kontext obliegt alleine dem Kunden.

19.6 Wird der Auftragnehmer von Dritten aufgrund bearbeiteter Bilder, die der Kunde beigebracht hat, auf Unterlassung oder Schadensersatz in Anspruch genommen, stellt der Kunde den Auftragnehmer von der Haftung frei und erstattet dem Auftragnehmer sämtliche zur Rechtsverteidigung entstandenen Aufwendungen. Der Vergütungsanspruch vom Auftragnehmer bleibt hiervon unberührt.

19.7 Für Schäden an den Auftragnehmer durch den Kunden überlassenen

Unterlagen, insbesondere Lichtbildern, Filmen, Daten, etc., ist die Haftung vom Auftragnehmer auf den Materialwert der überlassenen Informationen

beschränkt. Für den Verlust von Daten haftet der Auftragnehmer nur, wenn die Haftungsvoraussetzungen vorliegen und insoweit der Verlust durch angemessene Datensicherungsmaßnahmen des Kunden nicht vermeidbar gewesen wäre.

19.8 Der Auftragnehmer haftet nicht für die Verfügbarkeit oder korrekte Funktion von Infrastrukturen, Software oder Übertragungswegen des Internets, die nicht im Verantwortungsbereich vom Auftragnehmer liegen.

19.9 Sämtliche Ansprüche auf Mängelgewährleistung von Verbrauchern gegenüber dem Auftragnehmer verjähren – außer bei Vorsatz – nach einem Zeitraum von zwei Jahren, soweit keine kürzere gesetzliche Verjährungsfrist greift.

19.10 Vorstehende Haftungsbeschränkungen gelten entsprechend für Mitarbeiter oder gesetzliche Vertreter vom Auftragnehmer sowie Dritten, die durch den Auftragnehmer eingeschaltet wurden.

 

20 Aufbewahrung der Negative und Haftung für Bilderqualität

20.1 Der Fotograf darf die Negative bis zu 3 Jahren aufbewahren, wenn er hierfür eine Einwilligung eingeholt hat. Im Anschluss daran ist er verpflichtet, diese unwiderruflich zu löschen.

20.2 Für Lichtbeständigkeit und die Qualität von Material haftet

Der Auftragnehmer nur in dem Rahmen, in dem der Hersteller des Produktes eine entsprechende Garantie anbietet.

 

21 Schadensersatz und Vertragsstrafe

21.1 Für eine unterlassene oder falsche Urheberkennzeichnung oder eine falsche Platzierung der Kennzeichnung ist der Kunde verpflichtet, einen Aufschlag i.H.v. 100 % auf das vereinbarte Nutzungsentgelt bzw. ein übliches Nutzungsentgelt an den Auftragnehmer zu zahlen.

21.2 Vorbehaltlich weitergehender Schadensersatzansprüche hat der Kunde für jeden Fall der unerlaubten (ohne schriftliche Zustimmung vom Auftragnehmer) Weitergabe an Dritte, unberechtigte Verfälschung und Bearbeitung, Veröffentlichung, Nutzung des Bildmaterials durch den Kunden oder einen Dritten, eine Vertragsstrafe in Höhe des vierfachen der vereinbarten bzw. üblichen Nutzungsvergütung zu zahlen.

 

22 Salvatorische Klausel, Gerichtsstand und Erfüllungsort

22.1 Sollte eine Bestimmung dieser Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam oder nicht durchsetzbar sein, so wird die Wirksamkeit und Durchsetzbarkeit der anderen Bestimmungen hierdurch nicht berührt. Die unwirksame oder nicht durchsetzbare Bestimmung ist durch eine wirksame oder durchsetzbare Bestimmung als ersetzt anzusehen, die dem Zweck der unwirksamen oder nicht durchsetzbaren Bestimmung am nächsten kommt.

22.2 Der Auftragnehmer nimmt nicht an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teil.

22.3 Erfüllungsort ist Dettingen / Teck. Sofern beide Parteien Kaufleute im Sinne des HGB sind, ist Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertrags-verhältnis der Parteien Kirchheim unter Teck.

22.4 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
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